Handels- und Gesellschaftsrecht
Das Handelsrecht wird auch als Sonderprivatrecht der Kaufleute bezeichnet und ist neben öffentlich-rechtlichen Normen vorwiegend im Handelsgesetzbuch geregelt.
Das Gesellschaftsrecht hingegen beschäftigt sich mit Personenvereinigungen, die sich zur Erreichung eines gemeinsamen Zwecks miteinander verbunden haben. Regelungen hierzu finden sich z.B. im BGB, AktG, GenG, GmbHG, HGB oder dem PartGG. Wir beraten Sie in allen Fragen rund um das Handels- und Gesellschaftsrecht und nehmen notwendige Eintragungen für Sie vor.
Im Einzelnen umfasst unsere Tätigkeit u.a. folgendende Bereiche:
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Gründung der Gesellschaft und Eintragung ins Handelsregister
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Ausgestaltung des Gesellschaftervertrages
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Haftungsfragen bei Eintritt neuer Gesellschafter, Vertretung der Gesellschaft nach außen, Ansprüche gegen Dritte, Ansprüche gegen die Gesellschaft
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Rechtliche Fragen bei der Vertretung des Kaufmanns (Prokura, Handlungsvollmacht)
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Auflösung und Liquidation der Gesellschaft etc.