Strafrecht, Pflichtverteidigung,
Ordnungswidrigkeiten

Auch ohne schuldig zu sein, kann man einer strafbaren Handlung oder einer Ordnungswidrigkeit beschuldigt werden und in den Fokus der Strafverfolgungs- oder Ordnungsbehörden gelangen.

Hierbei gilt: Niemand ist verpflichtet an seiner eigenen Überführung mitzuwirken. Jeder Beschuldigte hat das Recht, vor und bei jeder Vernehmung durch die Strafverfolgungsbehörden anwaltlichen Beistand in Anspruch zu nehmen. Die Beurteilung, ob die Aussage verweigert werden sollte, hat häufig zentrale Bedeutung für den Ausgang des Verfahrens und kann meist nur, ebenso wie andere rechtliche Aspekte, durch einen Rechtsanwalt richtig eingeschätzt werden.

Wir verteidigen Sie u.a. bei folgenden Delikten und Ordnunsgwidrigkeiten:

  • Vermögens- und Eigentumsdelikte
    (Diebstahl, Unterschlagung, Begünstigung / Hehlerei, Untreue, Betrug, Raub, räuberische Erpressung ...)
  • Straßenverkehrsdelikte
    (Trunkenheitsfahrt, Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, Fahren ohne Fahrerlaubnis ...)
  • Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit
    (Körperverletzung, Beteiligung an einer Schlägerei, Mißhandlung von Schutzbefohlenen ...)
  • Straftaten gegen die persönliche Freiheit
    (Freiheitsberaubung, Nötigung, Bedrohung ...)
  • Falsche uneidliche Aussage und Meineid
  • Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte (z.B. gegen die Polizei)
  • Sexueller Missbrauch, Vergewaltigung
  • Beleidigung, üble Nachrede, Verleumdung
  • Ordnungswidrigkeiten
    (Rotlichtverstoß, Geschwindigkeitsüberschreitung, sonstige Bußgeldbescheide ...)

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