Erbrecht

Bei der Gestaltung der Vermögensnachfolge sind zahlreiche Fragen zu klären, um möglichst frühzeitig Rechtssicherheit zu schaffen und künftige Streitigkeiten zu vermeiden.

Ist der Erbfall eingetreten, ergeben sich rechtliche Probleme vielfach bei der Abwicklung des Nachlasses oder der Durchsetzung von Ansprüchen. Wir beraten Sie bei der Erstellung von Testamenten, Erbverträgen, Vermächtnissen oder sonstigen Verfügungen von Todes wegen, aber auch im Streitfall, z.B. bei der Durchsetzung von Pflichtteilsansprüchen.

Wir beraten und vertreten Sie u.a. in folgenden Erbangelegenheiten:

  • Vorbereitung und Entwurf von Erbverträgen, Testamenten, Vermächtnissen mitsamt Teilungsanordnungen oder Teilungsausschlüssen
  • Pflichtteilsentzug, Pflichtteilsbeschränkung
  • Erbanfechtung
  • Erbscheinsantrag
  • Nachlassverteilung und Testamentsvollstreckung
  • Regelungen zur Unternehmensnachfolge unter Berücksichtigung gesellschaftsrechtlicher und familienrechtlicher Besonderheiten
  • Vertretung zur Abwehr bei gerichtlicher oder außergerichtlicher Geltendmachung von Ansprüchen etc.

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