Privates Baurecht - Architektenrecht

Das private Baurecht und Architektenrecht ist im Wesentlichen durch das Werkvertragsrecht bestimmt. Der Bauherr schließt Verträge mit Architekten, Handwerkersbetrieben und Ingenieuren.

Wenn die Verträge mit den Handwerksbetrieben zu einem einzigen Vertrag gebündelt werden, spricht man von einem Generalunternehmervertrag. Da der Generalunternehmer in der Regel nicht alle Werkleistungen mit eigenen Mitarbeitern erbringen kann, werden regelmäßig Subunternehmer beauftragt.

Die rechtlichen Probleme bei Bauvorhaben sind daher sehr vielschichtig und reichen von Mängeln am Bau über fehlende Zahlungsmoral bis hin zu Mängelansprüchen gegenüber dem Bauunternehmer.

Wir vertreten Sie u.a. in diesen Bereichen:

  • Vertretung des Bauherren, Architekten oder Handwerksbetriebes
  • Probleme rund um Verträge nach BGB / VOB, Vergütung bei BGB / VOB - Bauvertrag
  • Durchsetzung von Zahlungsansprüchen des Architekten, Bindung an die Honorarschlussrechnung, Vertragsstrafe
  • Ansprüchen des Bauherren bei Mängeln

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