Arbeitsrecht

Die wirtschaftliche und soziale Bedeutung der beruflichen Existenz lässt arbeitsrechtlichen Problemen eine herausragende Bedeutung zukommen.

Wir beraten und vertreten Sie in allen arbeitsrechtlichen Angelegenheiten, gerichtlich und außergerichtlich.

Wichtig: Kündigungen können nur innerhalb von drei Wochen nach Zugang angegriffen und einer gerichtlichen Prüfung unterzogen werden. Wenn diese Frist versäumt wird, gilt die Kündigung als von Anfang an rechtswirksam.

Wir übernehmen u.a. Ihre Vertretung in diesen Bereichen:

  • Änderung oder Kündigung des Arbeitsvertrages einschließlich des Kündigungsschutzes
  • Prüfung von Aufhebungs- und Abwicklungsverträgen
  • Unberechtigte Abmahnungen
  • Fragen rund um das Arbeitszeugnis
  • Rechte schutzwürdiger Personen (Schwangere, Mütter, Jugendliche, Auszubildende und Schwerbehinderte)
  • Durchsetzung der Ansprüche auf Lohnzahlung, Urlaub, Weihnachtsgeld, Gratifikationen, Abfindungen
  • Rechtliche Probleme rund um Versetzung, Krankheit, Beförderung, Mobbing, Personen- oder Sachschäden im Zusammenhang mit der betrieblichen Tätigkeit etc.

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