Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht

Das Miet- und Wohnungseigentumsrecht betrifft den weitaus größten Teil aller Bürgerinnen und Bürger.

Irgendwann ist jeder mit einer Rechtsfrage befasst, die das Wohnen angeht. Dabei reicht der Blick in das Gesetz allein meist nicht aus, sondern es sind ergänzend viele Entscheidungen des BGH oder der Oberlandesgerichte zu berücksichtigen. Das Miet- und Wohnungseigentumsrecht ist zu einem Rechtsgebiet mit vielen Sondervorschriften und immer wieder geänderten und neuen gesetzlichen Regelungen geworden.

Unsere Kanzlei befasst sich schon seit Jahrzehnten mit dieser schwierigen Materie und hilft Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer rechtlichen Interessen bei allen Problemen rund um das Miet- und Wohnungseigentumsrecht.

Wir vertreten Sie in folgenden Angelegenheiten:

  • Kündigung des Mietverhältnisses wegen Nichtzahlung der Miete mit anschließendem Räumungsverfahren und Vollstreckung
  • Ansprüche auf Mängelbeseitigung
  • Mietminderung
  • Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Mieters wegen eines Mangels
  • Durchsetzbarkeit einer Mieterhöhung
  • Richtigkeit der Nebenkostenabrechnung
  • Renovierungspflichten und Schönheitsreparaturen
  • Anfechtung von fehlerhaften Beschlüssen der Eigentümerversammlung, Beseitigung von baulichen Veränderungen etc.

Nach oben