Anwaltskosten

Guter Rat ist nicht umsonst, aber er muss auch nicht teuer sein. Die Höhe von Anwaltshonoraren wird häufig überschätzt.

Das liegt vor allem an dem komplizierten Gebührenrecht, das für Außenstehende nur schwer durchschaubar ist. Wenn Sie jedoch die hier dargestellten Grundprinzipien kennen, wird das Zustandekommen des Anwaltshonorars verständlicher.

  • Unser Versprechen - Transparenz

    Wir nehmen uns gerne die Zeit und erläutern Ihnen, welche Kosten zur Durchsetzung Ihrer rechtlichen Interessen möglicherweise auf Sie zukommen. Sind Sie rechtsschutzversichert, übernehmen wir selbstverständlich die Korrespondenz mit Ihrer Rechtsschutzversicherung zur Einholung der Deckungszusage. Zögern Sie nicht nachzufragen, wenn Sie etwas nicht verstanden haben, es ist Ihr gutes Recht zu wissen, was Ihr Anwalt kostet.
  • Ich kann mir anwaltliche Beratung / einen Prozess nicht leisten - was tun?

    Wenn Sie sich anwaltliche Beratung finanziell nicht leisten können, müssen Sie nicht auf die Durchsetzung Ihrer Rechte verzichten. Bei Bedürftigkeit können Sie für die außergerichtliche Beratung sog. Beratungshilfe beantragen. Für gerichtliche Verfahren beantragen wir für Sie bei Erfolgsaussicht die Bewilligung von Prozesskostenhilfe. Die entsprechenden Vordrucke finden Sie auch in der Navigationsleiste unter dem Punkt "Formulare". Ab wann jemand als bedürftig gilt, regelt das Gesetz. Wenn Ihre finanzielle Situation es erlaubt, müssen Sie die Hilfen in Raten zurückzahlen. Ansonsten sind Sie ganz davon entlastet. Bei einem durch Prozesskostenhilfe finanzierten Verfahren werden Ihnen auch bei einem Unterliegen die Kosten für das Gericht und unsere Tätigkeit voll erstattet. Sie müssen lediglich die Kosten des gegnerischen Anwalts tragen. Gewinnen Sie den Prozess, gilt wieder die Regel: Wer verliert, trägt sämtliche Kosten, d.h. Ihr Gegner trägt die Gerichtskosten, die Kosten für unsere Tätigkeit und auch die eigenen Anwaltskosten. Lassen Sie sich von uns beraten, ob für Sie eine solche Hilfe infrage kommt.
  • Rechtsschutzversichert?

    Wenn Sie rechtsschutzversichert sind, haben Sie die Freiheit, einen Anwalt zu beauftragen, ohne die Kosten selbst tragen zu müssen. Voraussetzung für die Kostenübernahme ist die Deckungszusage. Damit erklärt die Versicherung, dass sie die Kosten des Rechtsstreits übernimmt. So können Sie Ihr Recht gezielt verfolgen ohne Sorge haben zu müssen, im Falle eines negativen Prozessausgangs mit den Kosten des Rechtsstreits belastet zu werden.
  • Wer trägt die Kosten bei einem Prozess?

    Wer den Prozess verliert, trägt sämtliche Kosten (Gerichtskosten, Gutachterkosten, Anwaltskosten beider Parteien). Ausnahmen: Bei Verfahren vor dem Arbeitsgericht hat in erster Instanz (und nur hier) die Rechtsanwaltskosten unabhängig vom Ausgang des Verfahrens jede Partei selbst zu tragen. Wird eine Ehe geschieden, so werden die Kosten, sofern das Gericht nichts anderes bestimmt, gegeneinander aufgehoben. Das bedeutet, dass jede Partei ihre Anwaltskosten selbst tragen muss und die Gerichtskosten hälftig geteilt werden. Eine andere Entscheidung trifft das Gericht nur, wenn die Tragung der Kostenlast für die eine Partei unbillig wäre.
  • Honorar für die Erstberatung

    Das Gesetz sieht vor, dass für die Beratung ein Honorar zwischen Anwalt und Mandant vereinbart wird. Wenn keine Vereinbarung getroffen wurde, darf das erste Beratungsgespräch, in dem Sie Ihr Problem schildern und mögliche Lösungswege besprechen, höchstens 190 Euro zzgl. Mehrwertsteuer kosten. Wir sprechen mit Ihnen ganz offen über eine faire und angemessene Vergütung, damit auch nach Ihrem Eindruck Leistung und Gegenleistung bzw. Schwierigkeiten der Angelegenheit und Honorierung in einem angemessenen Verhältnis stehen. Wird das Mandat nach der Erstberatung weitergeführt, dann findet selbstverständlich eine Anrechnung der Gebühr auf die weitere Tätigkeit statt.
  • Persönliche Daten mitnehmen

    Wir benötigen Ihre Telefonnummer, Ihre Adresse und Kontonummer. Außerdem sollten Sie, soweit vorhanden, auch die Adresse Ihres Gegners vorliegen haben. Hierzu können Sie auch einfach unseren Mandantenfragebogen, den Sie in der Navgigationsleiste unter dem Punkt "Formulare" finden, nutzen.
  • Daten der Rechtsschutzversicherung (sofern vorhanden)

    Falls Sie rechtsschutzversichert sind, sollten Sie Ihre Mitgliedsnummer und den Namen der Versicherung mitnehmen.

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