Notarkosten

Die Notarkosten (Notargebühren und Auslagen) finden ihre gesetzliche Grundlage im Gesetz über die Kosten in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (Kostenordnung).

Ihre Höhe richtet sich ausschließlich nach Bedeutung und Wert des Geschäfts, nicht nach dem Arbeitsaufwand des Notars. Für jedes Geschäft sieht die Kostenordnung einen bestimmten Gebührensatz vor. Ausgehend vom jeweiligen Gebührensatz errechnet sich die konkrete Gebühr nach einer Gebührenstaffelung, die von dem Wert des Geschäftes abhängt. Die Beurkundungsgebühr umfasst dabei die umfassende Beratung durch den Notar, die Entwurfsfertigung sowie die Beurkundung im engeren Sinne. Nachfolgend finden Sie einige Beispiele zu Notarkosten bei ausgewählten Tätigkeiten. Bitte beachten Sie, dass im Einzelfall andere Auslagen entstehen können.

Beispiele zu Notarkosten:

  • Beurkundung eines Testaments

    Vermögen in Höhe von 50.000 Euro
    Notarkosten: ca. 160 Euro
    Tipp: Kann den Erbschein ersetzen und ist kostengünstiger
  • Erbscheinsantrag

    Nachlasswert*: 25.000 Euro
    Notarkosten: ca. 110 Euro
    * Wert aller Nachlassgegenstände abzüglich der Verbindlichkeiten
  • Kauf einer Eigentumswohnung

    Kaufpreis lt. Kaufvertrag: 100.000 Euro
    Notarkosten: ca. 650 Euro Euro (Beurkundung und Vollzug)
  • Gründung einer GmbH

    Stammkapital: 25.000 Euro
    Notarkosten: ca. 650 Euro (Beratung, Entwurfsfertigung und Anmeldung zum Handelsregister)
  • Einräumung eines Wegerechtes

    Wert: 5.000 Euro
    Notarkosten: ca. 35 Euro
  • Ehevertrag

    Reinvermögen beider Ehegatten: 40.000 Euro
    Notarkosten: ca. 285 Euro

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