Ihr Notar in Bochum

Als Notar steht Ihnen Herr Biernath in folgenreichen Rechtsangelegenheiten zur Verfügung.

Für eine Vielzahl von Rechtsgeschäften ist ein Tätigwerden des Notars gesetzlich vorgeschrieben. Dies ist immer dann der Fall, wenn der Gesetzgeber die Mithilfe des Notars wegen der weitreichenden persönlichen und wirtschaftlichen Folgen für die Beteiligten für geboten hält. Der Notar hat darauf hinzuwirken, dass bei Beurkundungen der Wille der Beteiligten klar und unzweideutig niedergelegt wird. Er sorgt durch seine Vertragsgestaltung dafür, dass Risiken vermieden bzw. die Beteiligten über solche aufgeklärt werden und nimmt damit eine wichtige Aufgabe des Verbraucherschutzes wahr. Notare errichten vollstreckbare Urkunden.

Unser Notariat umfasst folgende Bereiche:

  • Immobilien

    Kauf einer Eigentumswohnung, Erwerb eines Grundstücks, Schenkung, Nießbrauch, Bestellung von Grundpfandrechten wie Hypotheken und Grundschulden etc.
  • Ehe, Partnerschaft und Familie

    Ehevertrag, Scheidungs- und Partnervertrag, Adoption
  • Erbe und Schenkung

    Testament und Erbvertrag, Erbscheinsantrag, Nachlassverteilung, vorweggenommene Erbfolge, Schenkungsvertrag etc.
  • Unternehmen

    Gründung, Umgestaltung, Umwandlung und Verkauf von Unternehmensanteilen einer GmbH, OHG, KG, AG und Anmeldung von eintragungspflichtigen Tatsachen bei dem Handelsregister wie z.B. Wechsel in der Geschäftsführung, Erteilung/Widerruf von Prokura, Änderung der Firma, Änderung des Unternehmenssitzes, Errichtung von Zweigniederlassungen, Änderung der Gesellschafter bei OHG und KG, Änderung des Gesellschaftsvertrages bei Kapitalgesellschaften (GmbH und AG) etc.
  • Vollmacht

    Betreuungsvollmacht, Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht, Generalvollmacht etc.
  • Streitvermeidung, Schlichtung, Mediation

    Scheidungsvereinbarung, Nachlassauseinandersetzung, vollstreckbare Urkunden, Schlichtungs- und Schiedstätigkeit etc.

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